Ihre Anwältin im Familienrecht
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Kontakt außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende
Email: kanzlei@ra-prokopp.de
Ich besitze langjährige Erfahrung im Familienrecht und vertrete Sie engagiert und persönlich bei:
- Trennung und Scheidung
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich
- Sorge- und Umgangsrecht
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Eheverträgen
- Verträgen von nichtehelichen Partnern
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Persönliche Betreuung
Kompetent und zuverlässig
Langjährige Erfahrung
Familienrecht
Gerade im Bereich der Trennung und Scheidung im Familienrecht gibt es oft unschöne Auseinandersetzungen. Hier ist es wichtig, so früh wie möglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Von mir werden Sie bei familienrechtlichen Fragestellungen persönlich und engagiert betreut, gerade in einer emotionalen Ausnahmesituation.
Im Trennungsstadium ist bereits die Sicherung von Informationen und Unterlagen von besonderer Bedeutung.
Für eine erste Unterhaltsberechnung, egal ob für die gemeinsamen Kinder oder den Ehepartner, sind insbesondere die Einkommensnachweise des Partners von Bedeutung.
Sie vermeiden z.B. Auskunftsklagen, die unnötige Verzögerungen nach sich ziehen.
Ohne anwaltliche Beratung sollten auch keine Vereinbarungen getroffen werden, schon gar nicht notariell.
Genauso kann es sinnvoll sein, bereits bei Eheschließung einen auf die Bedürfnisse ausgerichteten Ehevertrag abzuschließen, um im Scheidungsfalle keine großen Überraschungen zu erleben.
Entsprechende Regelungsmöglichkeiten empfehlen sich auch für nichteheliche Lebengemeinschaften, um den Partner entsprechend abzusichern.
Lassen Sie sich von mir im Familienrecht beraten !
Von mir werden Sie bei familienrechtlichen Fragestellungen persönlich und engagiert betreut, gerade in einer emotionalen Ausnahmesituation.
Im Trennungsstadium ist bereits die Sicherung von Informationen und Unterlagen von besonderer Bedeutung.
Für eine erste Unterhaltsberechnung, egal ob für die gemeinsamen Kinder oder den Ehepartner, sind insbesondere die Einkommensnachweise des Partners von Bedeutung.
Sie vermeiden z.B. Auskunftsklagen, die unnötige Verzögerungen nach sich ziehen.
Ohne anwaltliche Beratung sollten auch keine Vereinbarungen getroffen werden, schon gar nicht notariell.
Genauso kann es sinnvoll sein, bereits bei Eheschließung einen auf die Bedürfnisse ausgerichteten Ehevertrag abzuschließen, um im Scheidungsfalle keine großen Überraschungen zu erleben.
Entsprechende Regelungsmöglichkeiten empfehlen sich auch für nichteheliche Lebengemeinschaften, um den Partner entsprechend abzusichern.
Lassen Sie sich von mir im Familienrecht beraten !