Rechtsgebiete
Familienrecht
Trennung
Scheidung
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt - Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
Vermögensauseinandersetzung bei Zugewinnausgleich
Sorgerecht
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt - Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
Vermögensauseinandersetzung bei Zugewinnausgleich
Sorgerecht
Umgangsrecht
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Gerade im Bereich des Familienrechts - bei Trennung und Scheidung - gibt es oft unschöne Auseinandersetzungen. Hier ist es wichtig, so früh wie möglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Im Trennungsstadium ist bereits die Sicherung von Informationen und Unterlagen von besonderer Bedeutung. Sie vermeidet z.B. Auskunftsklagen, die unnötige Verzögerungen nach sich ziehen.
Im Trennungsstadium ist bereits die Sicherung von Informationen und Unterlagen von besonderer Bedeutung. Sie vermeidet z.B. Auskunftsklagen, die unnötige Verzögerungen nach sich ziehen.
Ohne anwaltliche Beratung sollten auch keine Vereinbarungen getroffen werden, schon gar nicht notariell.
Ebenso kann es sinnvoll sein, bereits bei Eheschließung einen auf die Bedürfnisse ausgerichteten Ehevertrag abzuschließen, um im Scheidungsfalle keine großen Überraschungen zu erleben.
Erbrecht
Erstellen von Testamenten
Ehegattentestamenten
Erb- und Schenkungsverträgen
Vermächtnisanordnungen
Pflichtteilsansprüchen
Vorweggenommene Erbfolgeregelung
General- bzw. Vorsorgevollmachten
Patientenverfügung
Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Ein alltägliches Beispiel:
Erstellen von Testamenten
Ehegattentestamenten
Erb- und Schenkungsverträgen
Vermächtnisanordnungen
Pflichtteilsansprüchen
Vorweggenommene Erbfolgeregelung
General- bzw. Vorsorgevollmachten
Patientenverfügung
Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Ein alltägliches Beispiel:
Der Vater stirbt und hinterlässt Partnerin und Kind. Er hat kein Testament erstellt. Was wird aus seinem, von ihm und seiner Partnerin bewohnten Haus, in dem die Überlebende weiterhin wohnen will?
Eine letztwillige Verfügung hätte z.B. dahingehend geholfen, dass die Partnerin das lebenslängliche unentgeltliche Wohnrecht in dem Haus hat. Das Erbrecht ist kompliziert, aber gerecht. Es gibt viele Gestaltungsformen, damit bei sorgfältiger Planung ein Familienstreit verhindert wird und der Erblasser in guter Erinnerung bleibt.
Richtig ist natürlich, dass die rechtliche Beratung mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche persönlichen und finanziellen Probleme und Streitigkeiten bei falschen Testamenten oder ohne ein solches entstehen können, so gebietet es die Vernunft, anwaltlichen Rat einzuholen.
Es muss nicht teuer werden. Teuer ist dagegen ein Streit um das Erbe, wenn kein Testament oder eine falsche letztwillige Verfügung vorliegt. Unabhängig, ob es um die frühzeitige Übertragung von Vermögen oder um die Erbauseinandersetzung geht, eine Beratung und Regelung ist ratsam.
Mietrecht
Sie wollen z.B. die Kündigung einer Wohnung aussprechen oder die Miete erhöhen.
Von vornherein kommt es hier auf die richtige Vorgehensweise an, denn die Frage, ob die Kündigung überhaupt rechtswirksam oder die Mieterhöhung zulässig ist, ist nur durch entsprechende Beratung einzuschätzen.
Bedenken Sie auch, dass durch geeignete Mietverträge viele Auseinandersetzungen vermieden bzw. Ansprüche durchgesetzt werden können.
Meine Beratungen und Vertretungen umfassen im Mietrecht daher zum Beispiel:
Kündigungen
Räumungsverfahren
Erstellung von Mietverträgen
Geltendmachung von Mieterhöhungen
Überprüfung von Mieterhöhungen
Überprüfung und Erstellung von Heiz‑ und Betriebskostenabrechnungen
Auseinandersetzungen nach Beendigung des Mietverhältnisses
Rückforderung von bezahlter Kaution
Außerdem vertrete ich Sie in den folgenden Rechtsgebieten
Kaufrecht
Forderungsrecht / Inkasso
Baurecht
Vertragsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Kaufrecht
Forderungsrecht / Inkasso
Baurecht
Vertragsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall ist es oft schwer einzuschätzen, welche Ansprüche einem zustehen und was man von der Gegenseite zu erwarten hat.
Entscheidend ist zunächst das richtige Verhalten nach dem Unfall, um einem Verlust von Ansprüchen vorzubeugen. Sinnvoll ist es, eine Unfallaufnahme durch die Polizei vornehmen zu lassen, wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben. Noch am Unfallort sollten Sie sich um Beweise kümmern, insbesondere die Anschrift von Zeugen notieren, den Unfallort skizzieren oder Fotos anfertigen.
Um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden, sollten Sie am Unfallort keine Aussagen zum Unfallhergang, sondern lediglich Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Haftpflichtversicherung machen. Im Übrigen verweisen Sie auf Ihren Rechtsanwalt.
Nach dem Unfall sollten Sie umgehend mit mir Kontakt aufnehmen, denn durch eine qualifizierte Beratung und Kenntnis der Rechtslage kann vermieden werden, dass der Schaden durch falsche Entscheidungen vergrößert wird.
Die Kosten werden bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung von dieser erstattet.
Unabhängig davon trägt bei einem Verkehrsunfall der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners die Anwaltskosten im Rahmen der jeweiligen Haftung.
Ich helfe Ihnen im Verkehrsrecht gerne bei
der Unfallregulierung
dem Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen
Schmerzensgeld
vertrete Sie aber auch
bei Ordnungswidrigkeiten - Bußgeldverfahren z.B. Strafzetteln, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrverboten und
bei PKW‑Käufen.